Eingliederungsvereinbarung: Ihr Fahrplan in die berufliche Zukunft
Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II ist sinngemäß ein Vertrag zwischen Ihnen und dem jobcenter.
In der Eingliederungsvereinbarung werden die in den Beratungsgesprächen erarbeiteten Integrationsschritte wie in einem Fahrplan für Ihre berufliche Zukunft festgelegt.
Dieses Integrationskonzept kann z. B. die Teilnahme an Schulungen, Kursen, Maßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, aber auch konkrete Bewerbungsmaßnahmen oder Sprachkurse beinhalten.
Wenn nötig, können auch weitergehende flankierende Hilfen (Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung, Kinderbetreuung) vereinbart werden. Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenslage.
Die Eingliederungsvereinbarung hat im Beratungs- und Vermittlungsprozess einen hohen Stellenwert. Kann die Vereinbarung aufgrund fehlender Mitwirkung seitens der/-s Kundin/-en oder gar von Verstößen dagegen nicht eingehalten werden, kann das auf dem Rechtsweg zu Sanktionen führen. Denn die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung sind wegweisend für Ihre berufliche Zukunft.
NEWS
Erklärvideos (englisch, französisch, arabisch, persisch)
Elektronische Ausfüllhilfen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugisisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch
Gemeinsam gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Service-Center:
0203 / 302-1910Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr
STANDORTSUCHE
Welcher Bereich oder Standort ist für mich zuständig?Ihre Postleitzahl ist gefragt!
» Standortsuche