HILFEN ZUM LEBENSUNTERHALT
Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen für sich und Ihre Angehörigen beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Unterhalt Ihrer Familie nicht selbst, z.B. durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder Einsatz von Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Zu den finanziellen Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zählen die pauschalisierte Regelleistung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bestimmte einmalige Leistungen bzw. Zuschläge und Mehrbedarfe. Ebenfalls werden vom jobcenter pauschalisierte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet.
Nähere Angaben finden Sie hier .
Bitte beachten Sie, dass die finanziellen Leistungen im SGB II nicht wie beim Arbeitslosengeld I, der früheren Arbeitslosenhilfe, oder bei anderen Lohnersatzleistungen in Bezug zu Ihrem letzten Einkommen stehen, sondern ausschließlich bedarfsbezogen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben berechnet werden.
NEWS
Erklärvideos (englisch, französisch, arabisch, persisch)
Elektronische Ausfüllhilfen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugisisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch
Gemeinsam gegen Langzeitarbeitslosigkeit
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