Zusätzliche Leistungen
Unter bestimmten Umständen können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf ergänzende Leistungen (nach §§ 21 und 24 (3), § 28 SGB II) haben:
Mehrbedarf u. a.:
- bei Schwangerschaft
- bei Behinderung
- laufender Sonderbedarf
- bei kostenaufwändiger Ernährung (medizinische Gründe)
- für Alleinerziehende
- für Warmwasser (bei dezentraler Warmwasserversorgung)
einmalige Leistungen:
- Schwangerschaftsbekleidung
- Erstausstattung eines Neugeborenen
- Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten)
- Zuschüsse für orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte
Bildung und Teilhabe:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen.
- Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
- Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte.
- Kostenerstattung für eintägige Ausflüge, die von der Schule oder der Kita durchgeführt werden, sowie für mehrtägige Klassenfahrten.
- Schulmittelbedarf
Bitte beachten Sie, dass bis auf den Antrag Schulmittel, alle BuT-Anträge durch die Stadt Duisburg bearbeitet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
sonstige Leistungen:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher/-innen von ALG II; Bezieher/-innen von Sozialgeld erhalten in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte
NEWS
Erklärvideos (englisch, französisch, arabisch, persisch)
Elektronische Ausfüllhilfen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugisisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch
Gemeinsam gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Service-Center:
0203 / 302-1910Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr
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