Die Ombudsstelle für alle Fälle
Weiterbewilligungsanträge, Fahrtkosten-, Miet- und Heizkostenerstattung – das Sozialgesetzbuch II sieht vieles vor. Doch nicht immer ist der Sachverhalt auf den ersten Blick verständlich. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.
Damit die Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg den Durchblick haben, ist das Beratungsangebot um eine unabhängige Ombudsstelle erweitert worden.
Wenn Sie Probleme mit, vom jobcenter Duisburg getroffenen Entscheidungen haben, können Sie über das Service-Center einen Termin mit unserer Ombudsstelle vereinbaren.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.
NEWS
Erklärvideos (englisch, französisch, arabisch, persisch)
Elektronische Ausfüllhilfen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugisisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch
Gemeinsam gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Service-Center:
0203 / 302-1910Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr
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