Welcher Bereich oder Standort ist für mich zuständig?
Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, dann gelten für Sie Sonderregelungen:
- Selbstständige → mehr Informationen
- Jugendliche unter 25 Jahren → mehr Informationen
Wenn Sie nicht zu einer dieser Personengruppen gehören, ist Ihre Postleitzahl gefragt, denn welcher Bereich für die Bearbeitung Ihrer Belange zuständig ist, hängt grundsätzlich davon ab, in welchem Postleitzahlenbezirk Sie wohnen.
Durch Klicken auf Ihre Postleitzahl erhalten Sie weitere Informationen.
Postleitzahlen
| 47051 | 47053 | 47055 | 47057 | 47058 | 47059 |
| 47119 | 47137 | 47138 | 47139 | 47166 | 47167 |
| 47169 | 47178 | 47179 | 47198 | 47199 | 47226 |
| 47228 | 47229 | 47239 | 47249 | 47259 | 47269 |
| 47279 |
WICHTIG: Termine erhalten Sie über das Service-Center des jobcenter Duisburg.
NEWS
Elektronische Ausfüllhilfe für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
Service-Center:
0203 / 302-1910Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr
STANDORTSUCHE
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