Welcher Bereich oder Standort ist für mich zuständig?
Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, dann gelten für Sie Sonderregelungen:
- Selbstständige → mehr Informationen
- Jugendliche unter 25 Jahren → mehr Informationen
- Schwerbehinderte und Rehabilitanden → mehr Informationen
- Rumänische und bulgarische Bügerinen und Bürger → mehr Informationen
- Asylsuchende mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit, geflüchtete Personen mit anerkanntem Aufenthalt (Integration Point 2017) → mehr Informationen
Wenn Sie nicht zu einer dieser Personengruppen gehören, ist Ihre Postleitzahl gefragt, denn welcher Bereich für die Bearbeitung Ihrer Belange zuständig ist, hängt grundsätzlich davon ab, in welchem Postleitzahlenbezirk Sie wohnen.
Durch Klicken auf Ihre Postleitzahl erhalten Sie weitere Informationen.
Postleitzahlen
47051 | 47053 | 47055 | 47057 | 47058 | 47059 |
47119 | 47137 | 47138 | 47139 | 47166 | 47167 |
47169 | 47178 | 47179 | 47198 | 47199 | 47226 |
47228 | 47229 | 47239 | 47249 | 47259 | 47269 |
47279 |
WICHTIG: Das Service-Center des jobcenter Duisburg leitet Ihren Terminwunsch gerne an die zuständige Geschäftsstelle weiter.
NEWS
Erklärvideos (englisch, französisch, arabisch, persisch)
Elektronische Ausfüllhilfen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II:
arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugisisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch
Gemeinsam gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Service-Center:
0203 / 302-1910Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr
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